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FAQs

Wozu dient ein Röntgenpass?

Beim Röntgenpass handelt es sich um ein Dokument, das alle bei Ihnen durchgeführten Röntgenuntersuchungen auflistet. Seit der Novellierung der Röntgenverordnung schreibt diese bestimmte Dokumentationspflichten vor. Im Röntgenpass müssen beispielsweise bestrahlte Körperteile, Bestrahlungsdatum und Befund notiert werden.

Ziel dieses Passes ist es, Ihnen und uns Ärzten einen Überblick über bereits durchgeführte Untersuchungen zu verschaffen. So können Doppeluntersuchungen vermieden und das Strahlungsrisiko verringert werden. Auch ermöglicht der Pass einen einfacheren Austausch und Abgleich der bereits erstellten Röntgenbilder zwischen behandelnden Ärzten. Auf Wunsch können wir Ihnen einen solchen Pass zur Verfügung stellen.  

Unabhängig vom Röntgenpass schreibt die Röntgenversordnung die Aufzeichnung in der Arztpraxis vor.

Wie sicher sind Röntgengeräte?

Röntgeneinrichtungen sind gem. § 45 Röntgenverordnung (RöV) genehmigungspflichtig. Zusätzlich werden sie vor der Inbetriebnahme auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft und in regelmäßigen Abständen fachmännisch gewartet. Vom einwandfreien technischen Zustand der Geräte können Sie also in der Regel ausgehen. 

Ich bin schwanger, kann ich meine Zähne trotzdem röntgen lassen?

Zwischen dem vierten und sechsten Schwangerschaftsmonat sollte möglichst auf das Röntgen verzichtet werden. Generell wägen wir in allen Monaten Ihrer Schwangerschaft individuell ab, ob eine Röntgenaufnahme nötig und für Sie und Ihr ungeborenes Kind unbedenklich ist. Gegebenfalls verzichten wir darauf.

Beim Röntgen von Zähnen besteht insgesamt bei ordnungsgemäßem Strahlenschutz eine geringe Gesundheitsgefährdung, da dabei eine niedrige Strahlendosis eingesetzt wird.