Welche Qualifikationen sind für das Röntgen notwendig?
Alle Ärzte und Zahnärzte, die radiologisch tätig sind, müssen in regelmäßigen Abständen Nachweise für ihre spezielle Fachkenntnis auf diesem Gebiet erbringen. Mit Inkrafttreten der novellierten Röntgenverordnung (RöV) am 1. Juli 2002 muss dieser Nachweis mindestens alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch einer einschlägigen Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.
Darüber hinaus muss der Arzt bei jedem Patient im Einzelfall entscheiden, ob eine individuelle Indikation, das heißt, ein Anlass für eine medizinische Maßnahme, besteht, die eine Röntgenaufnahme rechtfertigt. So werden Belastungen durch zu häufige Röntgenuntersuchungen vermieden.